Wir kaufen sowohl titulierte als auch noch nicht titulierte, zahlungsgestörte Forderungsportfolios aus dem Handel und dem Dienstleistungsbereich, sofern diese Forderungen unbestritten sind. Private Einzelforderungen wie z.B. Unterhaltstitel, einzelne Mietforderungen oder Forderungen, welche bereits bei einem Dienstleister zum Einzug übergeben wurden, kaufen wir nicht an.