Der Verkäufer muss alle Informationen über die Forderung, den Schuldner, und den Bearbeitungsstatus beibringen. Die Informationen müssen gut aufgearbeitet sein, sodass ein Überblick über bereits veranlasste Eintreibungsschritte, die Frage welche Forderungen noch offen sind (und woraus sie resultieren) und gegen wen diese Forderungen bestehen, vorhanden ist. Fehlende Informationen führen meist zu einer schlechteren Kaufpreisgestaltung.