Forderungsverkauf und Factoring unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Beschaffenheit der Forderung. Beim Factoring sind die Forderungen meist noch nicht fällig bzw. es sind Forderungen die erst künftig entstehen. Bei zahlungsgestörten Forderungen ist die Fälligkeit bereits eingetreten und der Schuldner zahlt nicht auf die Bemühungen des Forderungsinhabers.